AGB´s

Anbieterbedingungen Winters Winzer

  1. Allgemeines
  1. Vertragspartner

Das Unternehmen Winters Winzer, Leipziger Straße 35, 60487 Frankfurt am Main, Deutschland, (nachfolgend „Winters Winzer“) bietet Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Anbieter“) die Möglichkeit an, gemäß den Vorgaben dieser Vereinbarung Beratungsleistungen (nachfolgend „Beratungen“) über den von Winters Winzer betriebenen Marketplace www.winters-winzer.de (nachfolgend „Plattform“) an andere Unternehmer (nachfolgend „Kunden“) zu vertreiben. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

  1. Änderungsvorbehalt

Winters Winzer behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen teilt Winters Winzer dem Anbieter vorab per E-Mail mit.

Widerspricht der Anbieter solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter gesondert hingewiesen.

Wird diese Vereinbarung mit einem Anbieter in einer neuen Fassung wiederholt vereinbart, gilt ausschließlich die zeitlich nachfolgende Fassung, die sämtliche vorangegangenen Vereinbarungen inklusiver aller Anlagen und aller weiteren nachgelagerten Vereinbarungen und Verträge ersetzt bzw. aufhebt.

Leistungen von Winters Winzer

  • Vermittlung von Angeboten

Winters Winzer betreibt unter der Domain www.winters-winzer.de eine Plattform, auf der teilnehmende Anbieter die Möglichkeit haben, ihre Weingüter und Weine zentral anzubieten. Der Vertrag kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen Anbieter und Kunden zustande. Winters Winzer wird demnach nicht selbst Vertragspartner. Der Anbieter ist gegenüber dem Kunden alleine für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich.

Da die Angebote der Anbieter auf der Plattform jedoch keine rechtlich verbindlichen Angebote nach § 145 BGB darstellen („invitatio ad offerendum“), können die Kunden über den Bestellvorgang der Plattform ihrerseits Angebote zum Abschluss von Verträgen abgeben. Diese verbindlichen Angebote werden mit den notwendigen Endkundendaten von Winters Winzer an den Anbieter vermittelt. Der Anbieter wickelt den Vertrag nach Zustandekommen mit dem Endkunden eigenständig nach den Vorgaben von Winters Winzer gemäß dieser Vereinbarung ab und informiert Winters Winzer stetig über den Status des Vertrages.

  • Bereitstellung einer Plattform

Winters Winzer stellt dem Anbieter die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, die zur Verwaltung und zur Darstellung seiner Angebote auf der Plattform sowie für die Abwicklung des Vertrages über die Plattform erforderlich sind. Die Kunden können von verschiedenen Anbietern über ein Anfrageformular die Weine erwerben.

Innerhalb der Plattform erhält der Anbieter ein eigenes Anbieterprofil, in dem Kunden die wichtigsten Informationen über sein Unternehmen einsehen können.

Der Anbieter ist für die rechtlich konforme Darstellung der Angebote, die der Anbieter zu vertreten hat, insbesondere für Kennzeichnungspflichten im Zweifel selbst verantwortlich. Winters Winzer behält sich das Recht vor, Angebote ohne Zustimmung des Anbieters optisch und inhaltlich zu Zwecken der Aufwertung umzugestalten. Für die rechtliche Konformität der Änderungen ist Winters Winzer verantwortlich.

  • Serviceleistungen gegenüber dem Kunden

Winters Winzer erbringt für den Anbieter gegenüber dem Kunden die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen elektronische Kundenserviceleistungen.

  • Einschränkung der Funktionalität, Wartungsarbeiten

Winters Winzer ist berechtigt, seine Leistung zeitweise in angemessenem Umfang einzuschränken, wenn dies zur Durchführung technischer Maßnahmen oder Wartungsarbeiten erforderlich ist. Der Anbieter wird – wenn möglich – vorab über den Umfang und die Dauer der Einschränkung informiert.

  • Weiterentwicklung

Winters Winzer behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform jederzeit zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Anbieter geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

  • Voraussetzungen

Die Plattform steht grundsätzlich Unternehmern (Winzern) zur Verfügung. Der Anbieter stimmt den folgenden Bedingungen zu:

  • Payment Bedingungen des PSP

Der Anbieter gibt relevante Unternehmensdaten an und präsentiert sich durch einen Film.

Im Einzelnen sind für die Zulassung eines Anbieters zur Plattform folgende Schritte zu vollziehen:

  1. Es erfolgt vorab eine Überprüfung des Anbieters und seines geplanten Angebotes durch Winters Winzer. Es besteht kein Anspruch des Anbieters auf Zulassung zur Plattform.
  • Der Anbieter gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gegenüber Winters Winzer gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Winters Winzer alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  • Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben hat der Anbieter auch nach der Zulassung zur Plattform auf Anforderung geeignete Belege, wie z.B. Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug an Winters Winzer zu übermitteln.
  • Sperrberechtigung

Winters Winzer ist berechtigt, dem Anbieter den Zugang zur Plattform zu sperren oder die Zulassung zur Plattform komplett zu entziehen, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt. Winters Winzer ist auch berechtigt, einzelne Angebote zu sperren oder zu löschen, wenn sie gegen diese Bedingungen verstoßen. Der Anbieter kann diese Maßnahmen abwenden, indem er den Verdacht durch unverzügliche Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt. Nach einer endgültigen Sperrung ist Winters Winzer berechtigt, die Daten des Anbieters zu löschen.

Pflichten des Anbieters

  • Anbieterkonto

Der Anbieter verpflichtet sich, unmittelbar nach seiner Zulassung ein vollständiges Unternehmensprofil von Winters Winzer einstellen zu lassen. Die Rechtstexte des Anbieters dürfen nicht im Widerspruch zu den von Winters Winzer auf der Plattform vorgegebenen Strukturen stehen. Die Pflichtangaben sind unmittelbar im Anbieterkonto als solche gekennzeichnet. Der Anbieter haftet für die rechtliche Konformität seines Profils. Machen Dritte insoweit Rechtsverletzungen gegenüber Winters Winzer geltend, stellt der Anbieter Winters Winzer von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung von Winters Winzer zur Verteidigung gegen die Ansprüche.

  • Anbieten von Beratungsleistungen

Der Anbieter verpflichtet sich, keine Leistungen auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Keine Leistungen anzubieten, die fremde Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verletzen. Sollten dennoch solche Leistungen vom Anbieter eingestellt werden, so ist Winters Winzer berechtigt, das Anbieterkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren.

Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Anbieter Winters Winzer von allen Ansprüchen frei und übernimmt die Kosten der rechtlichen Vertretung von Winters Winzer.

  • Haftung für Inhalte

Der Anbieter haftet für alle Inhalte, die er in sein Angebot einstellt. Dazu gehören auch insbesondere Bilder, Musik, Video und Produktbeschreibungen, Garantiezusagen und Werbeaussagen jeglicher Art.

  • Kundenservice

Der Anbieter verpflichtet sich,

  1. die vermittelten Kundenanfragen unverzüglich zu bearbeiten und die Ware an den Kunden zu schicken
  2. die Erreichbarkeit des Kundenservice sowie eine zeitnahe Bearbeitung der Anfragen zu gewährleisten.

Der Anbieter verpflichtet sich im Übrigen,

  • es zu unterlassen, dem Kunden ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Werbung zu übermitteln.
  • es zu unterlassen, gegenüber dem Kunden Gebühren zu fordern.

Zahlungsabwicklung

Sämtliche Zahlungsdienste werden direkt durch das Weingut abgewickelt.

Vergütung

  • Einrichtungsgebühr und Provision

Voraussetzung für die Einrichtung eines Anbieterkontos ist der von Achim Winter produzierte Film „Weinprobe“. Für die Produktion des Film fällt eine Gebühr an. Zusätzlich ist vom Anbieter als Gegenleistung für die Vermittlung der Kaufverträge eine Provision an Winters Winzer zu zahlen. Die Höhe von Einrichtungs- und Provisionsgebühr sowie die Abwicklung der Zahlungen wird individuell vereinbart.

  • Zahlungsabwicklung:
  • Winters Winzer stellt eine monatliche Rechnung über die entstehenden Gebühren aus. Der Anbieter stimmt einer elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Widerspricht der Anbieter der Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt diese als akzeptiert.

Nutzungsrechte

  • Übertragung der Nutzungsrechte an Winters Winzer

Soweit der Anbieter Artikeldaten wie Artikelbeschreibungen, Bilder und Videos auf die Plattform einstellt, überträgt er Winters Winzer ein vergütungsfreies einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Nutzung auf www.winters-winzer.de und /oder zu Werbezwecken aller Art. Eine Pflicht zur Nutzung seitens Winters Winzer besteht nicht.

  • Berechtigung des Anbieters

Der Anbieter gewährleistet, dass er nur solche Inhalte auf der Plattform einstellt, deren Nutzungsrechte er in dem unter Ziffer 7.1 dieser Vereinbarung beschriebenen Umfang auf Winters Winzer übertragen kann. Nehmen Dritte Winters Winzer wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- oder sonstigen Rechten in Anspruch, die der Anbieter zu vertreten hat, stellt der Anbieter Winters Winzer von sämtlichen Ansprüchen frei und übernimmt auch die Kosten der rechtlichen Vertretung von Winters Winzer.

  • Nutzungsrecht des Anbieters

Der Anbieter erhält ein einfaches, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht, die Plattform bestimmungsgemäß für das Angebot seiner Leistungen in dem von Winters Winzer vorgegebenen Rahmen zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sind nicht gestattet.

  • Vertragsdauer

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von einem Monat. Sie verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht der Anbieter mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des laufenden Monats schriftlich kündigt. Eine Kündigung ist jeweils zum Monatsende möglich.

  • Bei Kündigung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Nutzungsrechte sowie der Verpflichtung des Anbieters zur Freistellung und Kostentragung gegenüber Winters Winzer bei Vertragsverstößen und derjenigen Rechte und Pflichten, die bestehen bleiben müssen, um nach Vertragsende Verträge (eingeschlossen der angefallenen Entgelte, Gebühren, Provisionen) abzuwickeln, die während der Vertragslaufzeit vermittelt wurden.
  • Mit der Kündigung werden alle bisher angefallenen Entgelte, Gebühren und Provisionen sofort fällig. Die zwischen Kündigung und Vertragsende anfallenden Entgelte, Gebühren und Provisionen und entstehenden Auszahlungsansprüche werden nach Vertragsende ausgeglichen. Sobald alle gegenseitigen Forderungen beglichen sind, wird das Anbieterkonto deaktiviert.
  • Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • einem Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung.
    • einem anhaltenden Verstoß gegen sonstige Bestimmungen dieser Vereinbarung, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird.
    • deliktischer Handlung.
    • anhaltendem Zahlungsverzug.
    • andauernder Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
    • der Mitteilung einer bevorstehenden oder eingetretenen Insolvenz des Anbieters.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

Haftung

  • Haftungsbeschränkungen

Winters Winzer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Winters Winzer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d. h. einer solchen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Winters Winzer haftet nicht für die Rechtstexte, Produktbeschreibungen und sonstigen Inhalte des Anbieters.

Winters Winzer haftet nicht für Zahlungsdienste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Erfüllungsgehilfen von Winters Winzer. Alle Ansprüche des Anbieters verjähren nach einem Jahr ab Entstehung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körperverletzungen.

 

  • Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten

Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich in Textform über eine rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte für Rechtsverletzungen im Zusammenhang der bestehenden Kooperation mit der Plattform in Kenntnis zu setzen.

  • Weitergehende Schadensersatzansprüche

Hat der Anbieter Winters Winzer nach dieser Vereinbarung von Ansprüchen Dritter freizustellen und die Kosten der rechtlichen Vertretung von Winters Winzer zu tragen, so ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, die über die Kosten der Rechtsverteidigung durch Winters Winzer hinausgehen, nicht ausgeschlossen.

Datenschutzbestimmungen

  1. Gesetzliche Datenschutzvorschriften

Winters Winzer und der Anbieter sind sich darüber einig, dass der Schutz der personenbezogenen Daten, insbesondere die der Kunden, einen essenziellen Bestandteil einer erfolgreichen Zusammenarbeit darstellt. Deshalb verpflichten sich Winters Winzer und der Anbieter ausdrücklich, sich bei der Speicherung und der Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden streng an die gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu halten. Die auf www.winters-winzer.de erhobenen und gespeicherten Kundendaten gehen in das Eigentum von Winters Winzer über.

  1. Datenübermittlung zwischen den Parteien

Winters Winzer übermittelt dem Anbieter Kundendaten zur Abwicklung der vermittelten Verträge. In diesem Zusammenhang werden dem Anbieter nur die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Daten des Kunden übermittelt. Hierzu zählen auch personenbezogene Daten. Die Datenübermittlung zwischen Winters Winzer und dem Anbieter erfolgt nur über gesicherte Wege.

  1. Datenschutzmaßnahmen des Anbieters

–         Der Anbieter ist verpflichtet, die Speicherung und Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten des Kunden unter strenger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Er ist in keinem Fall berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben, außer wenn es für die Abwicklung des Kaufvertrages unbedingt notwendig ist. Er ist ebenfalls nicht berechtigt, die Daten zu einem über die Abwicklung des Vertrages hinausgehenden Zweck, insbesondere für Werbemaßnahmen zu nutzen.

–         Der Anbieter hat auf Verlangen des Kunden dessen personenbezogene Daten zu löschen, soweit nicht steuerrechtliche oder Aufbewahrungspflichten aufgrund einer Leistungsstörung dem Entgegenstehen.

–         Der Anbieter hat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Winters Winzer alle während der Vertragszeit übermittelten personenbezogenen Daten der Kunden zu löschen, soweit er dazu nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist.

  1. Datenschutzmaßnahmen des Anbieters

Der Anbieter wird dem Kunden auf der Plattform eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die Informationen darüber enthält, wie er personenbezogene Daten verarbeitet, ob eine Weitergabe an Dritte erfolgt etc. Diese Information muss den Kunden in die Lage versetzen, seine gesetzlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden zu erfüllen (insbesondere Informationspflichten).

  1. Geheimhaltung
  1. Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrages durch Winters Winzer zugänglich gemachten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Eine Verwendung der vertraulichen Informationen durch den Anbieter ist nur gestattet, soweit dies zur Benutzung der Plattform zwingend erforderlich ist. Der Anbieter wird die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die er bei eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  1. Der Anbieter ist zur Weitergabe von vertraulichen Informationen berechtigt, soweit er aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist. Der Anbieter hat Winters Winzer zuvor über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich zu informieren und angemessene und/oder gesetzlich vorgesehene Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
  1. Als „vertraulich“ gelten sämtliche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus der Art der Informationen oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt, unabhängig davon, in welcher Form die vertraulichen Informationen vorliegen. Vertraulich sind insbesondere die Provisionen und Gebühren, die Winters Winzer dem Anbieter zugänglich macht. Vertraulich sind darüber hinaus sämtliche internen geschäftlichen Informationen von Winters Winzer, von denen der Anbieter Kenntnis erlangt (z.B. Informationen von und über Kunden, Mitarbeiter, Preise, Finanzdaten, Marketing-Pläne etc.).

Nicht vertraulich sind Informationen,

  1. die der Anbieter nachweislich von Dritten, die in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden sind, erhalten hat oder erhält;
  2. die nachweislich bei Abschluss der Vereinbarung bereits allgemein bekannt waren oder die danach ohne Verstoß des Anbieters gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden;
  3. die vom Anbieter vor Kenntniserlangung nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind oder
  4. die der Anbieter nachweislich bereits bekannt waren, bevor er sie von Winters Winzer erhalten hat.
  1. Der Anbieter verpflichtet sich, alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die Vertraulichkeit sicher zu stellen. Der Anbieter ist für jedwede Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch seine Mitarbeiter und sämtliche von ihm zur ordnungsgemäßen Zusammenarbeit mit Einwilligung von Winters Winzer eingesetzten Personen und Dritte verantwortlich.
  1. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt bestehen.

Sonstiges

  1. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. Winters Winzer ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters zu klagen.

2. Abtretung und Aufrechnung

Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Anbieters aus dem Vertrag mit Winters Winzer auf Dritte ist ausgeschlossen.